Ärztliche Indikationsstellung

  
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Die ärztliche Indikationsstellung

gehört zu den Kernaufgaben ärztlicher Tätigkeit. Im Sinne des lat. Wortes „indicare“ weist sie darauf hin, was im Falle einer konkreten Erkrankung oder von aufgetretenen Symptomen zu tun ist, die auf Wunsch des/der Betroffenen abgeklärt werden sollen. Im Sinne der Patientenautonomie und dem Selbstbestimmungsrecht ist die Indikationsstellung eine vorzuschlagende Maßnahme, der nach eingehender Aufklärung der Patient zustimmen muss. Das bedeutet, dass die Indikation noch nicht die Handlung selbst ist, sondern ein Urteil, das zum Ausdruck bringt, was getan werden sollte. Wie kommt es zu diesem Urteil und welche Art von Urteil (Werturteil, Sachurteil, etc.) ist die ärztliche Indikationsstellung? Aus medizinethischer und philosophisch-theologisch ethischer Sicht wird danach gefragt. Die Indikationsstellung als ein Urteil lässt an die wisssenschaftstheoretische Diskussion über das Verständnis eines Urteils in ethischer Hinsicht mit praktischer Relevanz und Gestaltung des persönlichen wie öffentlichen Lebens denken. Einerseits die Frage nach dem Verständnis der Indikationsstellung und andererseits einem ethischen Urteil erscheint nicht nur interessant, sondern sie verweist vielmehr auf die Bedeutung und die Wichtigkeit des Urteilens im täglichen Leben. Ein Vergleich beider Themen erweckt Interesse, da sich bei näherem Zusehen mehr Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten zeigen als zunächst erwartet.


Das Forschungsprojekt,

das vom FWF genehmigt und unterstützt wird, verfolgt dieses Ziel. Es soll die Bedeutung und die inhaltliche Struktur einer ärztlichen Indikationsstellung untersucht werden. Diese Fragestellung kann aus medizinethischer und theologisch-ethischer Perspektive mehr Aufschluss geben über die Bedeutung und Relevanz praktischer Urteile sowohl in der Medizin wie auch in einem unter dem Anspruch des Gelingens stehenden Lebens.